Allge­meine Geschäftsbedingungen

Stand: 10. Januar 2024

1. Allge­meines

Die Miete von Material sowie der Kauf von Handels­waren (Non-Food, Lebens­mittel und Getränke, Festar­tikel) unter­stehen den nachfol­gend aufge­führten Bedin­gungen. Abwei­chende oder ergän­zenden Bestim­mungen sind nur gültig, wenn sie vorher­ge­hend schrift­lich verein­bart worden sind.

Alle unsere Offerten sind freiblei­bend. Bis zur Ertei­lung eines Auftrages behalten wir uns vor, die offerierte Ware ander­weitig zu vermieten bzw. zu verkaufen. Alle Verein­ba­rungen werden erst mit der Zustel­lung unserer schrift­li­chen Auftrags­be­stä­ti­gung bindend.

Ein Auftrag gilt als bestä­tigt, sobald die gegen­sei­tige Willens­äus­se­rung ausge­spro­chen wurde. Somit ist eine Bestä­ti­gung auch ohne Unter­schrift des Kunden bindend. Sollte die Auftrags­be­stä­ti­gung nicht vom Kunden gewünscht worden sein, liegt es in seiner Verant­wor­tung, dieses Missver­ständnis zu klären.

2. Mietdauer / Mietpreise / Dauermieter

  • Die angege­benen Mietpreise für Verleih­ar­tikel verstehen sich für maximal 3 Einsatz­tage. Die Zeit zwischen Abholung/Lieferung bzw. Rückgabe/Rücktransport wird nicht berechnet.
  • Zusätz­liche Einsatz­tage werden mit einem Zuschlag von 10 % auf den Grund­preis berechnet.
  • Für die Benüt­zung an mehreren Wochen­enden wird für jedes weitere Wochen­ende ein Zuschlag von 60 % verrechnet.
  • Mietma­te­rial wird in der Regel frühes­tens 2 Tage vor Mietbe­ginn ausge­lie­fert. Die Rückgabe hat spätes­tens 2 Tage nach Mietende zu erfolgen.
  • Verzö­ge­rungen durch höhere Gewalt oder andere ausser­ge­wöhn­liche Umstände sind uns sofort zu melden.
  • Alle unsere Preise gelten ab unserem Lager in Grenchen; abgeholt und wieder retourniert.
  • Material, welches nicht benutzt wurde, wird verrechnet.

3. Annull­a­tion von Bestel­lungen (Rücktritt vom Auftrag)

Eine Annull­a­tion oder Teilan­nul­lie­rung einer Bestel­lung aus irgend­wel­chen Gründen muss schrift­lich erfolgen. Für unseren Aufwand und die dabei entgan­genen Einnahmen werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:

Annull­a­tion bis 12 Monate vor Auslieferung  30 % der Auftragssumme 
Annull­a­tion bis 6 Monate vor Mietbeginn  50 % der Auftragssumme 
Annull­a­tion bis 2 Monate vor Mietbeginn  75 % der Auftragssumme 
Annull­a­tion weniger als 2 Monate vor Mietbeginn  90 % der Auftragssumme 
Annull­a­tion weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn  100 % der Auftragssumme 

Auf wetter­be­dingte Annull­a­tionen können wir keine Rücksicht nehmen.

4. Mehrwert­steuer

Mietmaterial  8.1% Non Food  8.1%
Lebensmittel  8.1% Festartikel  8.1%
Getränke mit Alkohol  8.1% Getränke ohne Alkohol  2.6%

5. Preise/Preisliste

Wir behalten uns vor, jeder­zeit Preis­an­pas­sungen vorzu­nehmen. Mit dem Erscheinen der neuen Preis­liste, verlieren frühere Ausgaben ihre Gültigkeit.

6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind rein netto innert 30 Tagen zahlbar. Wir behalten uns vor, die Zahlungs­kon­di­tionen entspre­chend anzupassen. Mietma­te­rial mit einem Auftrags­wert von bis zu CHF 200.00, welches durch den Kunden abgeholt bzw. retour­niert wird, muss bei Rückgabe bar bezahlt werden.

7. Versi­che­rung

Nach Annahme des Materials durch den Kunden, ist dieser für sämtliche Schäden und Verluste haftbar. Eine allfäl­lige Haftpflicht‑, Diebstahl, Vanda­lismus- oder Elemen­tar­scha­den­ver­si­che­rung hat der Kunde abzuschliessen. Eine Ausnahme bilden unsere Party­zelte; diese sind durch Fotra GmbH gegen Elemen­tar­schaden versichert.

8. Trans­porte /Liefertermine

Wir werden das Möglichste tun, Termine einhalten zu können. Eine frühzei­tige Bestel­lung ist deshalb immer wichtig. Wir behalten uns vor, bei Unfall, Krank­heit, Maschi­nen­de­fekten oder anderen Fällen von höherer Gewalt die Liefer­fristen anzupassen. Kann der gewünschte Liefer­termin nicht einge­halten werden, werden sie nach Möglich­keit so rasch als möglich durch uns benach­rich­tigt. Konven­tio­nal­strafen aus den erwähnten Gründen anerkennen wir nicht.

Grund­sätz­lich liefern wir bis Bordstein­kante. Liefe­rungen in Gebäude oder derglei­chen werden nach Aufwand verrechnet. Bitte teilen sie uns vorgängig mit, wenn sie diesbe­züg­lich Sonder­wün­sche haben.

Bei der Anlie­fe­rung oder Abholung der Mietge­gen­stände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er zum verein­barten Termin und Ort anwesend ist. Sollte diese nicht der Fall sein, sind wir berech­tigt, die Ware bzw. Mietge­gen­stände vor Ort stehen zu lassen. Kunden anerkennen in diesem Fall die ordnungs­ge­mässe und vollstän­dige Liefe­rung an. Sämtliche Mietge­gen­stände sind für die Abholung vom Mieter abhol­be­reit, gegebe­nen­falls palet­ti­siert und zugäng­lich bereitzustellen.

9. Abholung

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass er die Mietge­gen­stände in einem geeig­neten und sauberen Fahrzeug abholt. Er hat für eine ordnungs­ge­mässe Trans­port­si­che­rung der Mietge­gen­stände zu sorgen. Maschinen und Apparate sind sehr empfind­lich und müssen stehend trans­por­tiert werden.

Fahrzeug-Anhänger sind je nach Art für den Trans­port von Maschinen und Apparaten nicht geeignet. Wir behalten uns vor, den Auflad auf ungeeig­nete Fahrzeuge zu verweigern.

10. Rückgabe

Die Rückgabe der Mietge­gen­stände, inkl. Palletten, Spezi­al­pal­letten, Trans­port­wagen, etc., ist an den angelie­ferten, bzw. ausge­lie­ferten Standort zum verein­barten Termin zu retour­nieren. Verzö­ge­rungen durch höhere Gewalt oder ander­wei­tige Umstände sind Fotra GmbH unver­züg­lich mitzu­teilen. Bis zur Rückgabe an Fotra GmbH, ist der Mieter für das Mietma­te­rial verant­wort­lich. Dies beinhaltet unter anderem auch den Schutz vor Witte­rungs­ein­flüssen wie Regen, Schnee, etc.

11. Öffnungs­zeiten

Montag – Freitag: infor­mieren sie sich bitte unter: www.fotra.ch.

Samstag / Sonntag: geschlossen

Rückschub, ausser­halb der Öffnungs­zeiten, nur nach vorhe­riger Verein­ba­rung. Das Deponieren von Material bei unserer Liegen­schaft ist nicht erlaubt. Wir lehnen jegliche Haftung bei Diebstahl oder Beschä­di­gung ab. Wir behalten uns vor, die Öffnungs­zeiten saison­be­dingt kurzfristig anzupassen. Infor­ma­tionen zu den aktuellen Öffnungs­zeiten sind auf unserer Inter­net­seite www.fotra.ch erhältlich.

12. Pikett­dienst

Für Abholungen oder Nachlie­fe­rungen ausser­halb der Öffnungs­zeiten steht ein Pikett­dienst zur Verfü­gung. Wir bitten Sie, unsere Haupt­nummer anzurufen. Unser Telefon­be­ant­worter gibt die entspre­chende Pikett­nummer bekannt.

13. Postver­sand

Wir berechnen für den Postver­sand die ordent­liche Gebühr der schwei­ze­ri­schen Post sowie einen Zuschlag für die Verpa­ckung. Express- und Eilgut­zu­schläge gehen zu Lasten des Empfängers.

14. Reini­gung

Geschirr, Besteck und Gläser müssen aus hygie­ni­schen Gründen durch uns gerei­nigt werden. Die Reini­gung wird dem Kunden, gemäss Auftrags­be­stä­ti­gung, belastet und muss aus hygie­ni­schen Gründen auch bei sauber retour­niertem oder nicht verwen­detem Geschirr durch­ge­führt bzw. verrechnet werden.

Küchen­ge­räte und Mobiliar ist grund­sätz­lich sauber zu retour­nieren. Allfäl­lige Reini­gungen werden nach Aufwand verrechnet. Die Höhe der Reini­gungs­kosten richtet sich nach dem Verschmutzungsgrad.

15. Zustand Material

Beim Mietma­te­rial handelt es sich um gebrauchte Ware. Auf Wunsch können Sie die Ware bei uns im Lager besich­tigen. Defekte und oder Funkti­ons­stö­rungen, während dem Gebrauch des Mietma­te­rials, können nicht ausge­schlossen werden. Fotra GmbH übernimmt keine Haftung für allfällig daraus entstan­dene Folge­schäden, insbe­son­dere Ertrags­aus­fälle und Vermögenseinbussen.

16. Rekla­ma­tionen

Rekla­ma­tionen sind unmit­telbar nach Erhalt der Ware mündlich anzubringen. Auf Verlangen von Fotra GmbH hat der Kunde seine Beanstan­dungen schrift­lich zu erläutern.

17. Kauf / Verlust

Unter­schieden wird zwischen Neuware und Gebraucht­ware. Die Preise können bei Fotra GmbH angefragt werden. Wenn Mietma­te­rial gemietet und im Anschluss als Gebraucht­ware gekauft wird, ist der Mietpreis sowie der angebo­tene Kaufpreis zu bezahlen. Dies gilt auch bei der Verrech­nung bei allfäl­ligem Verlust der Mietgegenstände.

18. Repara­turen

Durch den Kunden verur­sachte Schäden (Trans­port­schäden, falsche Handha­bung etc.) werden verrechnet.

19. Verlust / Defekte

Fehlendes oder defektes Material wird durch Fotra ersetzt und zum Neuwert (Ersatz­wert) verrechnet. Ersatz anderer Art oder Qualität wird nicht angenommen.

20. Tarife Stunden­an­sätze (Verrech­nung nach Aufwand)

Trans­porte mit betriebs­ei­genen Fahrzeug Mo – Fr  CHF 99.50 / Std. 
Trans­porte mit betriebs­ei­genen Fahrzeug Sa – So  CHF 149.50 / Std. 
Arbeits­auf­wand bei Lieferung/Abholung vor Ort  CHF 48.50 / Std. 
Reini­gungs­ar­beiten, inkl. Reinigungsmittel  CHF 67.50 / Std. 
Reini­gung Geschirr, Kleinteile  CHF 0.25 / Stk. 
Regiearbeiten  CHF 62.50 / Std. 
Reparaturarbeiten  CHF 120.00 / Std. 

21. Verschie­denes

Als Gerichts­stand wird von beiden Parteien Grenchen anerkannt.

Im Übrigen gilt das schwei­ze­ri­sche Obliga­tio­nen­recht im Allge­meinen und im Spezi­ellen über den Miet- und Werkver­trag. Für Betrei­bungen halten wir uns an das Schuld‑, Betrei­bungs- und Konkursgesetz.

Mit der Auftrags­er­tei­lung anerkennt der Kunde die Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen der Fotra GmbH.

Beson­dere Liefer­be­din­gungen Zelte und Bauten

1. Bauplatz

  • Der Kunde hat vor Monta­ge­be­ginn den Standort für das Mietob­jekt zu bestimmen und vor der Materi­al­an­lie­fe­rung das Gelände frei zu räumen. Stand­or­t­än­de­rungen, die nach erfolgter Auftrags­er­stel­lung und allfäl­liger Platz­be­sich­ti­gung vorge­nommen werden und zu zusätz­li­chem Aufwand führen, müssen bei schlech­teren Terrain­ver­hält­nissen oder bei Wegfall der Zufahrts­strassen zusätz­lich berechnet werden.
  • Der Mieter haftet für Schäden und Unfälle, die auf fehlende Infor­ma­tion zurück­zu­führen sind. Bei Zelten muss der Mieter unsere Monteure über eventuell im Erdreich verlau­fende Leitungen und Kabel­stränge sowie über mögliche andere Hinder­nisse informieren.
  • Uneben­heiten und Gefälle des Geländes sind uns im Vorfeld mitzuteilen.
  • Wir setzen alles daran, den Bauplatz in sauberem Zustand zu hinter­lassen. Es kann jedoch nicht ausge­schlossen werden, dass Nägel oder Schrauben, etc. liegen bleiben.
  • Vor dem Abtrans­port des Materials ist Sache des Mieters, den Bauplatz zu kontrol­lieren und allfäl­lige Mängel direkt zu beanstanden.
  • Nachträg­liche Rekla­ma­tionen können nicht berück­sich­tigt werden. In der Verant­wor­tung des Mieters liegen:
  • Strom­zu­fuhr – an einem für den Aufbau bzw. den Betrieb geeig­neten Standort.
  • Blitz­schutz, Notausgänge.
  • Zufuhr und Instal­la­tion allfällig erfor­der­li­cher Wasser- und Abwasserleitungen.
  • Eine allfällig notwen­dige Überprü­fung der erstellten Bauten durch die zustän­digen Kontrollorgane.
  • Versi­che­rung für betriebs­fremde Hilfs­kräfte während den Aufbau- und Abbauzeiten.

2. Öffent­liche Plätze

Spezi­elle Regelungen auf öffent­li­chen Plätzen sind uns im Vorfeld mitzu­teilen. Allfällig daraus entste­hende Kosten sind vom Mieter zu tragen. Fahrbe­wil­li­gungen sind uns recht­zeitig zuzustellen.

3. Schnee

Bei Schnee­fall muss der Mieter für eine ausrei­chende Behei­zung sorgen; damit das Zeltdach schnee­frei bleibt. Durch Schnee­last entstan­dene Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

4. Statik und Sicherheit

Veran­ke­rungen, Verstre­bungen und Verspan­nungen garan­tieren die stati­sche Sicher­heit der Bauten. Sie dürfen weder verän­dert noch entfernt werden. Wenn das Zelt nicht beauf­sich­tigt ist, müssen alle Fronten- und Seiten­planen geschlossen sein. Für Folgen aus Nicht­be­ach­tung dieser Vorschriften ist der Mieter verant­wort­lich. Regress­an­sprüche von Versi­che­rungen für Schäden anerkennen wir nicht, bzw. gehen zu Lasten des Mieters.

5. Hilfs­kräfte

Unter Hilfs­kräften bei der Montage und Demon­tage verstehen wir vom Mieter aufge­bo­tenes Personal. Die verein­barte Anzahl an Hilfs­kräften ist uns zu Verfü­gung zu stellen. Bei Missach­tung dieser Verein­ba­rung, behalten wir uns vor, die Mehrkosten dem Kunden zu belasten. Hilfs­kräfte des Mieters sind durch Fotra GmbH nicht versichert.

6. Verschie­denes

Klebe­bänder, oder Rückstände von Klebe­bän­dern an Zeltplanen, sind durch den Kunden zu entfernen. Allfäl­lige Reini­gungs­kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Beson­dere Liefer­be­din­gungen Non-Food

1. Konsignationslieferung/Rückgaberecht

Non-Food-Artikel werden, sofern diese sauber verschlossen und die Etiketten in Ordnung sind, retour genommen.

2. Eigen­tums­vor­be­halt

Bis zur vollstän­digen Bezah­lung der Ware bleibt sie Eigentum von Fotra GmbH.

Beson­dere Liefer­be­din­gungen Lebens­mittel und Getränke

1. Konsignationslieferung/Rückgaberecht Lebensmittel

Lebens­mittel werden nur nach vorgän­giger Absprache retour genommen. Bedin­gungen sind saubere ungeöff­nete Verpa­ckungen sowie eine entspre­chende Lagerung. Die Lagerung muss den Richt­li­nien der Lebens­mit­tel­ver­ord­nung entsprechen

2. Konsignationslieferung/Rückgaberecht Getränke

Getränke werden, sofern diese sauber verschlossen und die Etiketten in Ordnung sind, retour genommen. Eine Ausnahme bilden Getränke, welche nicht in Mehrweg­ge­binden sondern in Kartons oder Folien­pa­ckungen verpackt sind.

3. Recycling­ge­bühren Getränke auf Alu / PET

Alu-Dosen                                                        0.7 Rappen

PET-Flaschen (in Harassen)                     1.9 Rappen

PET-Flaschen (in Folien­pa­ckungen)     2.3 Rappen

4. Vorge­zo­gene Entsor­gungs­ge­bühren (VEG) auf EW-Glas

Flaschen bis 33 cl                                         2.0 Rappen

Flaschen von 33 – 60 cl                              4.0 Rappen

Flaschen über 60 cl                                      6.0 Rappen

5. Eigen­tums­vor­be­halt

Bis zur vollstän­digen Bezah­lung der Ware bleibt diese im Eigentum von Fotra.

Beson­dere Liefer­be­din­gungen Festartikel

1. Konsignationslieferung/Rückgaberecht

Für Festar­tikel besteht generell kein Rückgaberecht.

2. Beanstan­dungen

Beanstan­dungen sind sofort nach Erhalt der Ware anzubringen. Beanstan­dungen bei Tombola-Losen sind innert 3 Tagen nach Erhalt der Ware schrift­lich anzubringen. Entspre­chendes Beweis­ma­te­rial ist dem Schreiben beizu­legen. Sollte tatsäch­lich ein Fehler unserer­seits vorliegen, erhält der Kunde nur für die fehler­hafte Menge der von uns gelie­ferten Ware Ersatz oder Gutschrift. Weitere Ansprüche werden, auch bei Verschulden seitens Fotra, nicht anerkannt.

3. Eigen­tums­vor­be­halt

Bis zur vollstän­digen Bezah­lung der Ware bleibt diese im Eigentum von Fotra.